Stand März 2022
1. AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1.1. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung.
1.2. Die AGB sind auf der Homepage des Freakstock und an den Kassen veröffentlicht.
1.3. Mit dem Erwerb eines Festivalarmbandes akzeptiert der Käufer die AGB.
1.4. Bei der Anmeldung zum Mitarbeiter akzeptiert der Bewerber die AGB.
2. Freakstockgelände
2.1. Das Freakstockgelände umfasst den gesamten vom Veranstalter gemieteten Bereich.
2.2. Der Aufenthalt auf dem Freakstockgelände ist für Besucher nur während der vom Veranstalter ausgeschriebenen Festivalzeit gestattet.
2.3. Der Aufenthalt auf dem Freakstockgelände ist nur mit gültigem Besucher- oder Mitarbeiterarmband, das am Handgelenk zu tragen ist, gestattet.
3. Eintrittskarten / Armbänder
3.1. Im Vorverkauf erworbene Eintrittskarten können an den Kassen nicht zurückgegeben werden.
3.2. Im Vorverkauf erworbene Eintrittkarten müssen an den Eingängen gegen gültige Armbänder eingetauscht werden. Vergesse Tickets können nach Vorlage rückerstattet werden.
3.3. Eintrittspreise sind in der Agenda des Freakstocks definiert.
4. Hunde
4.1. Hunde sind auf dem Freakstock zulässig.
4.2. Sie müssen jedoch während der gesamten Zeit des Festivals kontrolliert angeleint sein. Dies ist unabhängig von Größe und Alter des Hundes.
4.3. Bei wiederholtem Antreffen ohne Leine wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht.
4.4. Jeder Hund hat eine vom Veranstalter ausgegebene Identifikationsmarke am Halsband zu tragen.
4.5. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, den Kot seines Tieres umgehend zu entsorgen.
4.6. Für alle vom Hund verursachten Schäden haftet der Hundehalter.
5. Drogen
5.1. Auf dem gesamten Gelände ist der Konsum und Handel von Drogen / BtM verboten.
5.2 Der Konsum von Cannabis ist auf dem Festivalgelände, dem Familiencamping, der Kinderwelt, dem Wildclub, dem Teens-Club und in Sichtweite von Minderjährigen untersagt (§5 CanG).
5.3. Bei Verstoß wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht. Der Veranstalter behält sich vor, Anzeige zu erstatten.
6. Flammendes
6.1. Grillen, Kochen und Offenes Feuer sind nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen gestattet.
6.2. Bei der Nutzung der Feuerstelle muss stets eine volljährige Person anwesend sein.
6.3. Die Freigabe dieser Plätze erfolgt durch die Feuerwehr.
6.4. In den Gebäuden gilt generelles Rauchverbot.
6.4.1. Es gelten die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.
7. CampingPlatz
7.1. Das Campen ist nur innerhalb der vom Ordnungsdienst gekennzeichneten Flächen gestattet.
7.2. Die Rettungswege müssen freigehalten werden. Es dürfen keine Spannschnüre oder ähnliches in diese hineingespannt sein.
7.3. Das Reservieren von Campingflächen ist nicht möglich.
7.4. Es dürfen nur campingfähige Fahrzeuge, auf den vom Ordnungsdienst gekennzeichneten Flächen parken.
7.4.1. Es sind keinerlei Autos auf den Grünflächen innerhalb des umzäunten Geländes gestattet.
7.4.2. Campingfahrzeuge, die auf die ausgezeichnete Fläche aufgefahren sind, können diese erst am Ende des Festivals wieder verlassen.
7.5. Das Betreiben von privaten Stromaggregaten ist auf dem gesamten Gelände verboten.
7.6. Die Entnahme von Strom aus dem Stromnetz ist untersagt.
8. Sicherheit
8.1. Zur Gewährleistung eines störungsfreien und geordneten Festivals setzt der Veranstalter Ordner- und Securitypersonal ein.
8.2. Das Sicherheitspersonal hat das Hausrecht.
8.2.1. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten.
8.3. Die Nutzung der Park- und Campingflächen erfolgt auf eigene Gefahr.
9. Haftung
9.1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge der Lautstärke bei Konzerten oder sonstigen Darbietungen entstehen können.
9.2. Die Haftung für sonstige Sach- und Körperschäden ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, dass den Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
10. Verbotene Gegenstände
10.1. Gefährliche Gegenstände, wie pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen aller Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen dürfen nicht mitgebracht werden. Bei Zuwiderhandeln werden die Gegenstände vom Sicherheitspersonal abgenommen und können auch nach Veranstaltungsende nicht zurückgegeben werden.
11. Minderjährige
11.1. Minderjährige dürfen nur in Begleitung volljähriger Aufsichtspersonen am Freakstock teilnehmen.
11.1.1. Die Einhaltung haben die Erziehungsberechtigten zu gewährleisten. Eltern haften für ihre Kinder.
11.2. Des weiteren gelten die Bestimmungen des JuSchG.
12. Parken
12.1. Die vom Veranstalter gestellten Parkplätze sind kostenlos.
12.2. Es werden Ordner eingesetzt, die zu den Hauptverkehrszeiten die Parkplätze zuweisen.
12.3. Die Parkordnung ist zu beachten. Sind durch falsch abgestellte Fahrzeuge Rettungswege oder Wendebuchten verstellt, werden diese Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
12.4. Für Schäden und Diebstahl an Fahrzeugen, die auf den Parkplätzen abgestellt wurden, kann keine Haftung übernommen werden.
12.5. Auf dem gesamten Freakstockgelände ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
12.6. Als Verkehrs- und Vorfahrtsregeln gelten die in der StVO genannten Regelungen als vereinbart.
13. Allgemeines
13.1. Das Mitbringen von Fremdgetränken in Glasflaschen ist verboten.
13.2. Das Mitbringen von Fremdgetränken in die Festivallocations ist untersagt.
13.2.1. Getränkeflaschen die von Freakstock herrausgegeben werden bleiben im Besitz von Freakstock, der Pfand gehört Freakstock.
13.2.2. Pfandflaschen und Pfanddosen die vom Besitzer auf dem Festivalgelände stehengelassen werden gehen mit ihrem Verwertungsrecht auf Freakstock über, Pfandsammeln ist verboten.
13.3. Anfallender Müll ist in den bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen.
13.4. Der Veranstalter behält sich Programmänderungen vor.
13.5. Für das Verteilen und Auslegen externer Flyer ist eine Genehmigung im Festivalbüro einzuholen.
13.5.1. Das Bekleben sowie Beschriften von Flächen auf dem Gelände ist verboten. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von 100,- € erhoben. Der Geschädigte stellt Anzeige wegen Sachbeschädigung.
13.5.2. Der private sowie gewerbliche Verkauf von Waren ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet.
13.6. Geldsammlungen auf dem Gelände sind verboten, Ausnahmegenehmigungen können nur im Vorfeld erteilt werden.
13.7. Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschliessend zur Berichterstattung, zur Bewerbung des Freakstocks, zur Sponsorenakquise und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Wer in Veröffentlichungen dieser Art nicht erscheinen möchte, melde sich bitte per E-Mail mit Passfoto im Anhang. Zu dem verpflichtet der Veranstalter Menschen, welche Fotos/Videos/ Audioaufnahmen zur Veröffentlichung erstellen, eine deutliche Kennung zu tragen. Diese Kennung wird vom Veranstalter gestellt und beinhaltet ein Foto-Piktogramm + das Wort „Presse“. Teilnehmende der Veranstaltung sind dazu aufgefordert selbstverantwortlich darauf zu achten und gegebenenfalls entsprechende gekennzeichnete Personen hinzuweisen, falls Aufnahmen von ihnen nicht gewünscht sind.